Überweisungen: Wann Sie eine brauchen und wie Sie einen Facharzttermin finden
9. März 2026
Redaktion & KIBrauche ich eine Überweisung, gilt sie auch im nächsten Quartal und wann hilft die 116117? Verständliche Antworten für gesetzlich Versicherte.
Aktualisiert am 22.10.2026
„Brauche ich für den Facharzt eine Überweisung?“ Die Antwort hängt von der Fachrichtung, Ihrer Versicherung und möglichen besonderen Versorgungsverträgen ab. Gesetzlich Versicherte können viele Facharztpraxen direkt mit ihrer Gesundheitskarte aufsuchen. Eine Überweisung ist trotzdem oft sinnvoll: Sie enthält die medizinische Fragestellung und hilft, Untersuchungen und Behandlungen abzustimmen.
Warum gibt es überhaupt Überweisungen?
Das deutsche Gesundheitssystem setzt auf den Hausarzt als erste Anlaufstelle – nicht als Bürokratiehürde, sondern als medizinischen Lotsen. Wir kennen Ihre Krankengeschichte, Ihre Medikamente, Ihre Vorerkrankungen. Wenn wir Sie zum Kardiologen oder Orthopäden überweisen, geben wir dem Facharzt wichtige Informationen mit – das vermeidet Doppeluntersuchungen, Wechselwirkungen und spart Zeit.
Ohne diesen Überblick besteht die Gefahr, dass verschiedene Spezialisten aneinander vorbeitherapieren – und Sie als Patient im Unklaren bleiben.
Wie lange ist eine Überweisung gültig?
Ein Quartalswechsel macht die Überweisung nicht ungültig
Eine Überweisung verfällt nicht automatisch am Ende eines Quartals. Wenn Sie sie im März erhalten und der Facharzttermin erst im April stattfindet, brauchen Sie nicht allein deshalb eine neue. Auch eine vom ursprünglichen Auftrag erfasste Behandlung kann über mehrere Quartale fortgeführt werden. Voraussetzung ist unter anderem ein gültiger Versicherungsnachweis.
Eine neue Überweisung kann sinnvoll oder erforderlich werden, wenn ein neuer Behandlungsauftrag entsteht oder sich die medizinische Fragestellung ändert. Klären Sie bei Unklarheiten mit der Facharztpraxis, weshalb ein neues Dokument benötigt wird. Bringen Sie zum Termin Ihre Überweisung und die elektronische Gesundheitskarte mit.
Kann ich ohne Überweisung zum Facharzt?
Bei vielen Fachrichtungen ist ein direkter Besuch möglich. Allein weil eine Überweisung fehlt, wird daraus keine Privatbehandlung. Eine allgemeine Praxisgebühr gibt es seit 2013 nicht mehr.
Für bestimmte Fachgebiete, etwa Radiologie, Nuklearmedizin, Laboratoriumsmedizin und Pathologie, ist für die vertragsärztliche Behandlung grundsätzlich eine Überweisung erforderlich. Wer an einer hausarztzentrierten Versorgung teilnimmt, muss zusätzlich die Regeln des eigenen Vertrags beachten. Fragen Sie im Zweifel vor dem Termin nach.
Eine ausdrücklich vereinbarte Privatleistung oder die Behandlung in einer reinen Privatpraxis ist davon zu unterscheiden. Lassen Sie sich mögliche Kosten vorab erklären. Bei einem medizinischen Notfall darf die Hilfe nicht am fehlenden Überweisungsschein scheitern.
Kann ein Facharzt mich ablehnen?
Bei nicht dringlichen Anliegen können Facharztpraxen wegen begrenzter Kapazitäten spätere Termine anbieten oder vorübergehend keine neuen Patientinnen und Patienten aufnehmen. Eine Überweisung garantiert keinen Termin bei einer bestimmten Wunschpraxis. Für medizinische Notfälle gelten andere Anforderungen.
Wenn Sie keinen passenden Termin erhalten, melden Sie sich bei uns. Wir prüfen die medizinische Dringlichkeit und besprechen mögliche Wege. Bei einer Verschlechterung Ihrer Beschwerden sollten Sie nicht einfach auf einen bereits vereinbarten Termin warten.
Terminvermittlung über 116117
Die Terminservicestelle unterstützt gesetzlich Versicherte bei der Suche nach einem Termin. Für viele fachärztliche Termine ist eine Überweisung mit Vermittlungscode nötig. Für Haus-, Kinder-, Augen- und Frauenarzttermine sowie eine psychotherapeutische Sprechstunde gelten Ausnahmen. Informationen und Buchungsmöglichkeiten finden Sie unter 116117.de.
Wie lange muss ich auf einen Facharzttermin warten?
Ein Vermerk „dringlich“ verpflichtet nicht jede Facharztpraxis, Sie innerhalb von vier Wochen zu behandeln. Für die Terminservicestelle gelten besondere Regeln: Bei Vorliegen der Voraussetzungen soll sie innerhalb einer Woche einen Termin vermitteln, dessen Wartezeit grundsätzlich höchstens vier Wochen beträgt. Für verschiebbare Routineuntersuchungen und Bagatellerkrankungen sowie bestimmte psychotherapeutische Leistungen gelten abweichende Regeln. Ein Anspruch auf eine bestimmte Ärztin, einen bestimmten Arzt oder einen Wunschtermin besteht dabei nicht.
Ob ein Vermittlungscode oder eine direkte Vermittlung durch die Hausarztpraxis medizinisch sinnvoll ist, entscheiden wir anhand Ihrer Beschwerden. Bei lebensbedrohlichen Beschwerden wählen Sie 112. Bei dringenden, nicht lebensbedrohlichen Beschwerden außerhalb der Sprechzeiten hilft die 116117.
Hinweis
Dieser Artikel erklärt das System allgemein und ersetzt keine individuelle medizinische Beratung. Fragen zu Ihrer konkreten Situation besprechen Sie bitte mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin.
Sie brauchen eine Überweisung oder haben Fragen dazu, welcher Spezialist für Sie der richtige ist? Kommen Sie zu uns in die Praxis Germendorf – wir lotsen Sie durch das System und sorgen dafür, dass Sie die richtige Versorgung bekommen.
Quellen und weiterführende Informationen (geprüft am 22.10.2026)
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