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Krebsfrüherkennung: Welche Untersuchungen möglich sind und was Sie abwägen sollten
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Vorsorge

Krebsfrüherkennung: Welche Untersuchungen möglich sind und was Sie abwägen sollten

9. Februar 2026

Redaktion & KI

Welche Angebote zur Krebsfrüherkennung die gesetzliche Krankenkasse übernimmt, welche Vorteile und Nachteile es gibt und was sich beim Mammographie-Screening voraussichtlich 2027 ändert.

Aktualisiert am 22.10.2026


Krebsfrüherkennung richtet sich an Menschen ohne entsprechende Beschwerden. Je nach Untersuchung können Vorstufen entfernt oder Erkrankungen früher entdeckt werden. Das kann Behandlungschancen verbessern und bei bestimmten Programmen die Sterblichkeit senken. Der Nutzen ist aber nicht für jede Untersuchung gleich gut belegt.

Auch Nachteile sind möglich: auffällige Befunde, die sich als harmlos herausstellen, übersehene Erkrankungen sowie Überdiagnosen. Damit sind Befunde gemeint, die ohne Untersuchung im weiteren Leben keine Beschwerden verursacht hätten, aber zusätzliche Untersuchungen oder Behandlungen auslösen können. Wir unterstützen Sie dabei, Nutzen und mögliche Nachteile abzuwägen. Die Teilnahme ist freiwillig.

Angebote der gesetzlichen Krankenversicherung im Überblick

Darmkrebs: Frauen und Männer können ab 50 Jahren grundsätzlich zwei Früherkennungs-Darmspiegelungen im Abstand von mindestens zehn Jahren in Anspruch nehmen. Alternativ ist alle zwei Jahre ein immunologischer Stuhltest (FIT) möglich. Bei einer Darmspiegelung können bestimmte Vorstufen direkt entfernt werden. Ein auffälliger Stuhltest sollte durch eine Darmspiegelung abgeklärt werden. Befunde, familiäre Belastung oder Beschwerden können ein anderes Vorgehen erforderlich machen.


Hautkrebs: Ab 35 Jahren besteht grundsätzlich alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebs-Screening bei entsprechend qualifizierten Ärztinnen und Ärzten. Dabei wird die Haut auf auffällige Veränderungen untersucht. Eine neue, wachsende oder blutende Hautveränderung sollte unabhängig vom Screeningtermin beurteilt werden.


Brustkrebs: Frauen von 50 bis 75 Jahren können derzeit alle zwei Jahre am Mammographie-Screening teilnehmen. Die jährliche klinische Brustuntersuchung gehört ab 30 Jahren zum gesetzlichen Früherkennungsangebot. Die Erweiterung des Mammographie-Programms ab 45 Jahren ist noch nicht gestartet; Näheres steht im Infokasten.


Gebärmutterhalskrebs: Für Frauen von 20 bis 34 Jahren ist jährlich ein Pap-Abstrich vorgesehen. Ab 35 Jahren wird alle drei Jahre ein kombinierter HPV- und Pap-Test angeboten. Auffällige Befunde können zusätzliche Untersuchungen erfordern; die jährliche klinische gynäkologische Früherkennungsuntersuchung bleibt davon zu unterscheiden.


Prostatakrebs: Männer ab 45 Jahren haben weiterhin Anspruch auf die jährliche gesetzliche Früherkennungsuntersuchung einschließlich Tastuntersuchung. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Kassenangebot und Leitlinie: Die aktualisierte S3-Leitlinie empfiehlt die rektale Tastuntersuchung nicht mehr zur Früherkennung bei beschwerdefreien Männern. Stattdessen kann nach Aufklärung eine individuelle, risikoadaptierte PSA-basierte Früherkennung erwogen werden. Dabei müssen mögliche Vorteile, Fehlalarme und Überdiagnosen besprochen werden. Ein PSA-Test allein zur Früherkennung ist in der Regel selbst zu bezahlen; bei begründetem Krankheitsverdacht oder zur Verlaufskontrolle kann er Kassenleistung sein.

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Ausblick: Mammographie voraussichtlich ab August 2027 auch für 45- bis 49-Jährige

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 15.10.2026 beschlossen, die untere Altersgrenze von 50 auf 45 Jahre abzusenken. Nach rechtlicher Prüfung und organisatorischer Vorbereitung ist der Start voraussichtlich am 01.08.2027 vorgesehen. Frauen von 45 bis 49 Jahren sollen sich dann zunächst selbst bei der Zentralen Stelle anmelden können; persönliche Einladungen sind voraussichtlich ab Januar 2028 geplant. Bis zum Inkrafttreten gilt das bestehende Angebot für 50- bis 75-Jährige. Bei Beschwerden bitte nicht auf einen Screeningtermin oder die neue Altersgrenze warten.

Lungenkrebs: Seit April 2026 gibt es für eine definierte Hochrisikogruppe grundsätzlich jährlich eine Niedrigdosis-CT als Kassenangebot. Es betrifft Menschen von 50 bis 75 Jahren mit langjährigem starkem Zigarettenkonsum. Zu den Voraussetzungen gehören mindestens 25 Jahre Rauchanamnese und mindestens 15 Packungsjahre; für Rauchpausen gilt eine Grenze von zehn Jahren. Ob alle Voraussetzungen erfüllt sind und eine Teilnahme sinnvoll ist, wird vorab ärztlich geprüft. Die Untersuchung ist kein allgemeiner Lungencheck für alle und ersetzt keinen Rauchstopp. Sie kann Fehlalarme, Überdiagnosen und Folgeuntersuchungen verursachen und ist mit Strahlenbelastung verbunden.

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Der Gesundheits-Check-up ist keine allgemeine Krebsuntersuchung

Zwischen 18 und 34 Jahren besteht einmalig Anspruch auf einen Gesundheits-Check-up, ab 35 Jahren grundsätzlich alle drei Jahre. Dabei geht es vor allem um gesundheitliche Risiken und die Früherkennung bestimmter Erkrankungen. Ab 35 kann einmalig ein Screening auf Hepatitis B und C dazugehören. Welche Laboruntersuchungen vorgesehen sind, hängt unter anderem vom Alter und der medizinischen Situation ab. Ein Check-up ersetzt nicht die einzelnen Krebsfrüherkennungsprogramme.

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Hinweis

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick. Welche Vorsorgeuntersuchungen für Sie aktuell relevant sind, hängt von Alter, Geschlecht und individuellen Risikofaktoren ab. Sprechen Sie Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin gerne an.

Beschwerden gehören abgeklärt, auch außerhalb von Vorsorgeintervallen. Das gilt zum Beispiel für einen neu ertasteten Knoten, Blut im Stuhl oder ungeklärten Gewichtsverlust. Sprechen Sie uns an, wenn Sie unsicher sind, welches Früherkennungsangebot für Sie passt. Bei familiärer Belastung oder früheren auffälligen Befunden können andere Untersuchungen oder Zeitabstände sinnvoll sein.

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