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Impfungen im Erwachsenenalter – welche Auffrischungen Sie nicht vergessen sollten
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Vorsorge

Impfungen im Erwachsenenalter – welche Auffrischungen Sie nicht vergessen sollten

23. Februar 2026

Redaktion & KI

Welche Impfungen sollten Erwachsene auffrischen, welche sind einmalig vorgesehen? Ein Überblick nach Alter und persönlichem Risiko, mit den aktuellen STIKO-Empfehlungen und Tipps zum Impfpass-Check.

Aktualisiert am 22. Oktober 2026


Der Impfpass liegt oft jahrelang in der Schublade. Dabei lohnt sich auch im Erwachsenenalter ein Blick hinein: Manche Impfungen müssen aufgefrischt werden, andere kommen mit zunehmendem Alter oder bei bestimmten Vorerkrankungen hinzu. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut gibt wissenschaftlich begründete Impfempfehlungen heraus und passt sie bei neuen Erkenntnissen an. Welche davon für Sie gelten, hängt unter anderem von Ihrem Alter, bisherigen Impfungen, Erkrankungen und beruflichen oder privaten Risiken ab.

Was sollten alle Erwachsenen prüfen lassen?

Tetanus und Diphtherie: Nach vollständiger Grundimmunisierung wird eine Auffrischung alle zehn Jahre empfohlen. Bei Verletzungen kann eine frühere Tetanus-Impfung nötig sein. RKI: Tetanus-Impfung.

Keuchhusten (Pertussis): Für Erwachsene ist grundsätzlich einmalig eine Pertussis-Impfung bei der nächsten fälligen Tetanus-Diphtherie-Auffrischung vorgesehen. Eine pauschale Wiederholung alle zehn Jahre gilt nicht für alle. Zusätzliche Empfehlungen bestehen etwa für Beschäftigte im Gesundheitswesen und enge Kontaktpersonen von Säuglingen. In jeder Schwangerschaft wird die Impfung erneut empfohlen, möglichst zu Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels; bei drohender Frühgeburt früher. RKI: Keuchhusten-Impfung.

Masern: Nach 1970 geborene Erwachsene mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit sollten einmal einen Masern-Mumps-Röteln-Kombinationsimpfstoff erhalten. Für bestimmte Berufe und Lebenssituationen gelten zusätzliche Empfehlungen. RKI: Masern-Impfung.

Kinderlähmung (Polio): Fehlende Impfungen der Grundimmunisierung und eine fehlende einmalige Auffrischung sollten nachgeholt werden. Weitere regelmäßige Auffrischungen sind nicht für alle Erwachsenen vorgesehen, können aber beispielsweise bei bestimmten Reisen oder beruflichen Risiken nötig sein. RKI: Polio-Impfung.

Für junge Erwachsene: Eine versäumte Meningokokken-ACWY-Impfung soll noch bis zum 25. Geburtstag nachgeholt werden. Die Standardimpfung ist inzwischen für das Alter von 12 bis 14 Jahren empfohlen. RKI: Meningokokken-Impfung.

Grippe, COVID-19 und RSV: für wen und wie oft?

Grippe (Influenza): jährlich. Die Impfung wird unter anderem allen Menschen ab 60 Jahren, Personen mit bestimmten chronischen Erkrankungen, Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen sowie medizinischem Personal empfohlen. Für Schwangere gilt die Empfehlung ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel, bei erhöhtem gesundheitlichem Risiko bereits früher. Auch weitere berufliche oder besondere Kontaktrisiken können eine Empfehlung begründen. Ein günstiger Zeitpunkt ist der Herbst. Für Menschen ab 60 Jahren empfiehlt die STIKO einen Hochdosis- oder einen MF-59-adjuvantierten Impfstoff, also einen Impfstoff mit Wirkverstärker. RKI: Grippe-Impfempfehlung und Impfstoffe ab 60 Jahren.

COVID-19: jährlich für die empfohlenen Gruppen. Seit Juli 2026 gilt die altersbezogene Standardempfehlung ab 75 Jahren. Unabhängig davon bleibt die jährliche Impfung unter anderem für Menschen mit erhöhtem Risiko durch bestimmte Grunderkrankungen, Pflegeheimbewohnende sowie medizinisches und pflegerisches Personal mit direktem Kontakt zu betreuten Personen empfohlen. Auch enge Kontakte von Menschen, bei denen keine schützende Impfantwort zu erwarten ist, gehören zu den empfohlenen Gruppen. Für gesunde Erwachsene unter 75 Jahren ohne entsprechende Indikation ist eine jährliche Auffrischung nicht regelhaft empfohlen. Die frühere allgemeine Empfehlung zum Aufbau einer Basisimmunität ist entfallen. Geimpft werden soll möglichst im Spätsommer oder Frühherbst; eine versäumte Impfung kann im Saisonverlauf nachgeholt werden. Frühere Impfungen und Infektionen berücksichtigen wir bei der Beratung. RKI: aktuelle COVID-19-Impfempfehlung.

RSV: derzeit einmalig, nicht jährlich. Empfohlen ist die Impfung für alle Menschen ab 75 Jahren sowie für 60- bis 74-Jährige mit einer schweren relevanten Grunderkrankung oder in einer Pflegeeinrichtung. Nicht jede leichte oder gut eingestellte chronische Erkrankung begründet automatisch eine Empfehlung. Möglichst wird vor der RSV-Saison im Spätsommer oder Herbst geimpft. Ob später Auffrischungen erforderlich sind, ist noch nicht abschließend geklärt. RKI: RSV-Impfung.

Weitere Impfungen nach Alter und persönlichem Risiko

Pneumokokken: Ab 60 Jahren empfiehlt die STIKO eine einmalige Impfung mit dem 20-valenten Konjugatimpfstoff (PCV20). Bei bestimmten Risikofaktoren ist sie auch für jüngere Erwachsene vorgesehen. Wer früher bereits einen anderen Pneumokokken-Impfstoff erhalten hat, benötigt einen individuell geprüften Abstand. Für regelmäßige Wiederholungen nach PCV20 gibt es derzeit keine Empfehlung. RKI: Pneumokokken-Impfung.

Gürtelrose (Herpes zoster): Die Standardempfehlung gilt ab 60 Jahren. Bei erhöhtem Erkrankungsrisiko gilt sie bereits ab 18 Jahren, beispielsweise bei einer Immunschwäche oder schweren Formen bestimmter chronischer Erkrankungen. Die Impfserie mit dem Totimpfstoff besteht aus zwei Dosen, üblicherweise im Abstand von zwei bis sechs Monaten. Welches Schema im Einzelfall passt, klären wir persönlich. RKI: Gürtelrose-Impfung.

Hepatitis B: Für Erwachsene besteht keine pauschale Nachholempfehlung allein deshalb, weil sie in der Jugend nicht geimpft wurden. Entscheidend sind bestimmte gesundheitliche, berufliche oder private Risiken, etwa eine Dialysebehandlung, beruflicher Blutkontakt oder enger Kontakt zu einer infizierten Person. RKI: Hepatitis-B-Impfung.

Diese Auswahl ersetzt keinen vollständigen Impfplan. Auch Reisen, Kinderwunsch und besondere berufliche Tätigkeiten können Anlass für eine zusätzliche Beratung sein.

Impfpass verloren? Wir schauen gemeinsam nach.

Bringen Sie vorhandene Impfpässe, Impfbescheinigungen und ältere ärztliche Unterlagen mit. Frühere Impfungen lassen sich nur dann zuverlässig aus einer Krankenakte übernehmen, wenn sie dort dokumentiert sind. Fehlen Nachweise, planen wir notwendige Nachholimpfungen nach den STIKO-Empfehlungen. Ein Bluttest kann einen fehlenden Impfpass nicht generell ersetzen. RKI: fehlende Impfdokumentation.

So bereiten Sie Ihren Impfpass-Check vor

  • Bringen Sie Ihren Impfpass und, falls vorhanden, einen aktuellen Medikamentenplan mit.
  • Informieren Sie uns über Vorerkrankungen, eine Schwangerschaft, bekannte Allergien und frühere auffällige Impfreaktionen.
  • Nennen Sie geplante Reisen und besondere berufliche oder private Ansteckungsrisiken.

Gemeinsam besprechen wir, welche Impfungen anstehen, welche Abstände wichtig sind und welche möglichen Nebenwirkungen zu beachten sind. Bitte stimmen Sie einen Impftermin mit unserer Praxis ab.

Wer übernimmt die Kosten? Für gesetzlich Versicherte richtet sich der Anspruch nach der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Eine neue STIKO-Empfehlung ist nicht automatisch schon in jedem Fall eine Kassenleistung. Bei Reiseimpfungen, zusätzlichen Leistungen und privater Versicherung kann die Erstattung abweichen. Klären Sie offene Kostenfragen vor der Impfung mit der Praxis und Ihrer Versicherung.

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Hinweis

Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle ärztliche Impfberatung. Empfehlungen können sich ändern. Die Entscheidung über eine Impfung treffen wir gemeinsam mit Ihnen anhand Ihrer persönlichen Situation und der zum Termin geltenden Empfehlungen.

Sie möchten Ihren Impfstatus prüfen lassen? Sprechen Sie uns gerne an. Hinweise zum Besuch bei Husten, Schnupfen oder anderen Infektzeichen finden Sie in unserem Beitrag Atemwegsinfekte: So schützen wir Sie in der Praxis.

Photo by Artem Podrez
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